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Allgemeine Hinweise

Spaziergänge mit unseren Schützlingen

Zu unseren Öffnungszeiten freuen wir uns auch sehr über nette, verantwortungsvolle Menschen, die mit einem unserer Schützlinge spazieren gehen möchten.

Aus versicherungstechnischen Gründen müssen unsere Gassigänger mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Kinder können in Begleitung eines Erwachsenen aber auch gerne einen Hund ausführen.

Auf dem Spaziergang müssen alle Tiere unbedingt immer an der Leine bleiben! Wir bitten unsere Gassigänger den Hund zu jeder Zeit unter Kontrolle zu haben, dass heißt, ihn bei Begegnungen mit anderen Vierbeinern, Joggern, Radfahrern, etc. kurz zu halten.

Insbesondere Begleitpersonen von Kindern fordern wir auf, sich nur so weit von Kind und Hund zu entfernen, als dass jederzeit eingegriffen werden kann.

Auch müssen wir darauf hinweisen, dass unsere Hunde nicht im Auto transportiert und nicht neben dem Fahrrad geführt werden dürfen.

Außerdem bitten wir darum, während den Spaziergängen keine Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen, da dies die Hunde verunsichert. Jeder Mensch hat eine andere Art, dem Hund etwas beizubringen, weshalb die Erziehung dann bitte nur in den Händen der Pfleger oder der zukünftigen Besitzer liegt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und viel Freude beim Gassi gehen!